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Rauchmelder / Rauchwarnmelder

Die Rauchmelderpflicht ist am 01. April 2013 in Kraft getreten. Seitdem gilt die Einbaupflicht für Neu- und Umbauten. Für bestehende Wohnungen müssen Rauchmelder bis spätestens zum 31.12.2016 verbaut sein.

Sie benötigen eine Projektierung Ihres Gebäudes? Wo, welche und wie viele Rauchmelder? Sie benötigen eine Wartung Ihrer Rauchmelder?

Wir verbauen Rauchmelder der Firma Hekatron und Ei Electronics.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wo müssen Rauchmelder verbaut werden?

Mindestens ein Rauchmelder ist einzubauen in allen

  • Schlafräumen
  • Kinderzimmern
  • Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Wo sind die Verantwortlichkeiten?

Verantwortlich für den Einbau: Eigentümer

Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft: Besitzer (bei Mietwohnungen => der Mieter)

Haben Sie Interesse?

Sprechen Sie uns an. Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Sachverstand und einer Problemlösung zur Verfügung. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.