In dieser Rubrik finden Sie nützliche Verbraucherhinweise sowie Informationen über die aktuelle Gesetzeslage.
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ist ein Gesetz, das
in Deutschland das Schornsteinfegerwesen regelt.
Das Gesetz
trat am 27. November 2008 in Kraft, die §§ 8 bis 12, 14 bis
16, 18, 20, 21, 27 bis 47 und 49 bis 51 traten am 1. Januar 2013 in
Kraft. Es löst das bisher in Deutschland geltende
Schornsteinfegergesetz ab. Die seit 1969 geltende Monopolregelung wurde
unter anderem von der EU-Kommission als Verstoß gegen die
Grundfreiheiten der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
angesehen.
Quelle wikipedia.de