Nützliche Informationen und Tipps Ihres Schornsteinfegers für die Errichtung einer Feuerstätte für feste Brennstoffe. Kaufen Sie bitte nur geprüfte und zugelassene Feuerstätten, welche die neuen Grenzwerte nach 1.BimSchV (Staub, CO) einhalten.
Ist der Aufstellraum für die Feuerstätte geeignet? Ist die Wärmeleistung
der Feuerstätte auf das Raumvolumen abgestimmt?
Werden die geforderten
Brandschutzabstände laut Feuerungsverordnung und Herstellerangaben erfüllt?
Ein vorhandener Schornstein muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister überprüft werden. Auch bei der Planung neuer Schornsteine sollten Sie Ihren Schornsteinfeger als Fachmann hinzuziehen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Planung Ihres Ofens.
Sprechen Sie uns an. Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Sachverstand und einer Problemlösung zur Verfügung. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.